Jeder Mensch, der volljährig und im Sinne des Gesetzes geschäftsfähig ist, kann ein Girokonto beantragen, Minderjährige brauchen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Auf jeden Fall verpflichtend sind die Angabe eines festen Wohnsitzes im Inland sowie die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments zur Identitätsprüfung, bei Nicht-EU-Ausländern wird gegebenenfalls auch die Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis verlangt.
Prinzipiell kann man unbegrenzt viele Girokonten führen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich beispielsweise, ein Gehaltskonto zu haben und eventuelle Mieteinkünfte über ein zweites Konto laufen zu lassen. Hier gibt es Infos zu
Wir empfehlen ein Girokonto einer dieser Banken, wählen Sie selbst:
Girokonto der Citibank
Girokonto der DKB Direkt Bank
Girokonto der 1822direkt Bank